Im Rahmen des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes fördert die KFW die energetische
Sanierung von Wohngebäuden, einschließlich energieeffizienter Einzelmaßnahmen. Langfristig soll
dies zur Reduzierung des Kohlendioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohnimmobilien führen und
dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele des Bundes bis zum Jahr 2050 zu erreichen.
Die KfW fördert sowohl die komplette energetische Sanierung von Wohngebäuden, als auch
einzelne energetische Maßnahmen. Bei einer Sanierung, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard
führt, kann bei der KfW ein Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 € beantragt werden. Das KfW Effizienzhaus
ist ein technischer Standard, der die Förderrichtlinien der KfW-Produkte bestimmt.
Die Zahlenwerte richten sich dabei nach der Höhe des Jahresprimärenergiebedarfs des Wohnhauses
im Verhältnis zu einem gleichwertigen Neubau. Den Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 € bietet
die KfW auch in Kombination mit einem Förderkredit von 120.000 € für die Sanierung zum KfWEffizienzhaus
an. Einzelne energetische Maßnahmen hingegen können mit bis zu 10.000 € bezuschusst werden.
Förderfähig sind folgende Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von
Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme sowie die
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Weiterführende
Informationen zum Thema „Energieeffizientes Sanieren“ finden Sie auf der Internetpräsenz der
KfW.
Heizen mit erneuerbaren Energien: Austausch von Ölheizungen
Weitergehende Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Erneuerung von bestehenden
Heizungsanlagen. Werden alte Ölheizungen durch Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder
Hybridheizungen ersetzt, so beträgt der Fördersatz durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zu 45%. Weitere Informationen zum Thema „Heizen mit
erneuerbaren Energien“ erhalten Sie auf den Seiten des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
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der Planung, über Möglichkeiten der Förderung bis hin zur Antragstellung.